100.000 Euro Starthilfe für Zufluchtsorte im Bistum


Der Strom an Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland flüchten, reißt nicht ab und der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten steigt – auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Bistums Limburg. Damit Bestandsimmobilien möglichst schnell zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten angeboten werden können, stellt das Ressort Kirchenentwicklung im Bistum Limburg Pfarreien und Einrichtungen ab sofort insgesamt 100.000 Euro Starthilfe zur Verfügung.
5.000 Euro pro Pfarrei und Einrichtung
Pro Pfarrei und Einrichtung können Sofortmaßnahmen für Unterkünfte mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Darunter fällt alles, was nicht durch Sachspenden oder den persönlichen Einsatz vor Ort abgebildet werden kann, wie beispielsweise Sicherheitsmaßnahmen, die den Brandschutz oder die Trinkwasserüberprüfung betreffen. Auch Reparaturarbeiten und Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeit, etwa durch das Beschaffen von Schließanlagen oder Vorhängeschlössern für Schränke, werden gefördert.
„In der aktuellen Situation gilt es schnell und möglichst unbürokratisch zu handeln. Hier können wir mit den Haltungen der Kirchenentwicklung ernst machen und uns zugleich eine Antwort auf unsere Grundfrage geben: Für wen sind wir da?“, sagt Dr. Christof May, Regens und Teil der Doppelspitze des Ressorts Kirchenentwicklung im Bistum Limburg. Wichtig sei, mit den Kommunen an einem Strang zu ziehen. Daher ist eine Voraussetzung für die Starthilfe, dass der zuständige Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten angemeldet hat. Die Initiative muss zudem über die Kommunen laufen und es muss absehbar sein, dass innerhalb der nächsten vier Wochen auch tatsächlich Geflüchtete in der Unterkunft aufgenommen werden.
Hintergrund:
Das Geld stammt aus dem Sondervermögen des ehemaligen St. Georgswerks. Zweck des 1948 gegründeten St. Georgswerks war der Wiederaufbau kirchlicher Gebäude und der Bau von Sozialwohnungen. 2011 wurde es aufgelöst.