Recht & Soziales
Gut zu wissen:
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist bis zum 2. Juni 2024 verlängert worden. Die erstmals im März 2022 in Kraft getretene Verordnung wurde ohne inhaltliche Veränderungen gegenüber der vorherigen Fassung am 24. Mai 2023 (Verkündung im Bundesgesetzblatt) erneut in Kraft gesetzt.
Stets aktualisierte Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite Germany4Ukraine.
Wenn Sie regionalspezifische Informationen suchen, empfehlen wir die Webseiten der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz bzw. der Landkreise oder Städte, in denen Sie sich aufhalten.
Wenn Sie individuelle und staatlich unabhängige Beratung wünschen, können Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle wenden. Hier gelangen Sie zur Online-Beratung des Deutschen Caritasverbandes. Über eine Postleitzahl-Suche können Sie dort auch den nächstgelegenen Caritasverband in Ihrer Nähe finden.